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   BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75   

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https://dejure.org/1977,952
BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75 (https://dejure.org/1977,952)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1977 - VI R 150/75 (https://dejure.org/1977,952)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - VI R 150/75 (https://dejure.org/1977,952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Teilnahmeberechtigung - Keine krankheitsbedingten Fehlzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 190
  • DB 1978, 1317
  • BStBl II 1978, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71

    Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener

    Auszug aus BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
    Sie ist der Auffassung, die Vorinstanz habe die durch das Urteil des BFH vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) entwickelten Grundsätze unzutreffend ausgelegt; nach dieser Entscheidung seien die Voraussetzungen für eine Versteuerung von Losgewinnen nur dann erfüllt, wenn Arbeitnehmer mit besonders guten Leistungen prämiiert würden und außerdem unter den Prämiierten eine Auslosung veranstaltet würde, bei der diese Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Gewinn erzielen könnten.

    Dabei hat die Rechtsprechung nicht so sehr auf den rechtlichen als vielmehr auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis abgestellt und an die Unmittelbarkeit des Zusammenhangs zwischen Zuwendung und Dienst allzu hohe Anforderungen nicht gestellt (BFH-Urteil VI R 114/71).

    Eine Unterbrechung des Zusammenhangs hat der Senat in dem Urteil VI R 114/71 für den dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall angenommen, daß die Aussichten des einzelnen Arbeitnehmers, als Gewinner ausgelost zu werden, so gering sind, daß ein Losgewinn nur zum geringsten Teil auf das Arbeitsverhältnis, in erster Linie jedoch auf das jeder Verlosung innewohnende Zufallsmoment zurückzuführen ist.

    Anders als bei dem der Entscheidung VI R 114/71 zugrunde liegenden Sachverhalt lassen hier insbesondere die für die Teilnahme zu erfüllenden Voraussetzungen und das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Losgewinnen und Teilnehmern die enge Verknüpfung zwischen Losgewinn und Arbeitsverhältnis erkennen.

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 165/72

    Grenzgänger - Arbeitgeberbeitrag - Schweizerische betriebliche Altersversicherung

    Auszug aus BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
    wie er in § 2 Abs. 1 LStDV - nach ständiger Rechtsprechung des RFH und des BFH in Übereinstimmung mit dem Gesetz (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975 VI R 165/72, BFHE 115, 569, BStBl II 1975, 642) - umschrieben wird, ist im Interesse einer möglichst gerechten und gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit weit und umfassend.
  • BFH, 03.10.1974 - VI R 79/72

    Dienstwohnung - Hauswart - Beendigung des Dienstverhältnisses -

    Auszug aus BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
    Dabei handelt es sich um einen objektiven Wert, so daß es - wie das FG zutreffend ausführt - auf die subjektive Einschätzung der Sachzuwendungen durch die Empfänger nicht ankommt (Urteile des Senats vom 2. Oktober 1968 VI R 64/68, BFHE 94, 23, BStBl II 1969, 73; vom 3. Oktober 1974 VI R 79/72, BFHE 113, 452, BStBl II 1975, 81; vom 18. Oktober 1974 VI R 249/71, BFHE 114, 56, BStBl II 1975, 182).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 249/71

    Wirtschaftsgut - Überlassung eines Wirtschaftsguts - Verkehrswert - Geldwerter

    Auszug aus BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
    Dabei handelt es sich um einen objektiven Wert, so daß es - wie das FG zutreffend ausführt - auf die subjektive Einschätzung der Sachzuwendungen durch die Empfänger nicht ankommt (Urteile des Senats vom 2. Oktober 1968 VI R 64/68, BFHE 94, 23, BStBl II 1969, 73; vom 3. Oktober 1974 VI R 79/72, BFHE 113, 452, BStBl II 1975, 81; vom 18. Oktober 1974 VI R 249/71, BFHE 114, 56, BStBl II 1975, 182).
  • BFH, 02.10.1968 - VI R 64/68

    Anrechnung eines Mietvorteils auf Grund einer verbilligten Dienstwohnung auf den

    Auszug aus BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
    Dabei handelt es sich um einen objektiven Wert, so daß es - wie das FG zutreffend ausführt - auf die subjektive Einschätzung der Sachzuwendungen durch die Empfänger nicht ankommt (Urteile des Senats vom 2. Oktober 1968 VI R 64/68, BFHE 94, 23, BStBl II 1969, 73; vom 3. Oktober 1974 VI R 79/72, BFHE 113, 452, BStBl II 1975, 81; vom 18. Oktober 1974 VI R 249/71, BFHE 114, 56, BStBl II 1975, 182).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 8/06

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Nach dem BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) sei darauf abzustellen, ob der Losgewinn auf das Arbeitsverhältnis oder auf das der Verlosung innewohnende Zufallsmoment zurückzuführen sei.

    Die Entscheidung in BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239 betraf interne Verlosungen, für die der Arbeitnehmer nichts aufzuwenden hatte und mit denen das Fehlen von Fehlzeiten prämiert wurde.

  • BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93

    Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht

    Mit der Frage, ob bei einer vom Arbeitgeber veranstalteten Verlosung bereits die Gewinnchancen oder erst die Gewinne aus der Verlosung als durch das Arbeitsverhältnis veranlaßte Vorteile zu erfassen sind und ob das in der Verlosung liegende Zufallsmoment die Zuordnung des Gewinns zu der beruflichen Sphäre ausschließt, hat sich der Senat in Urteilen vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) und vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) auseinandergesetzt.

    Demgegenüber ist in dem Urteil in BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239 nicht bereits die Gewinnchance, sondern erst der Gewinn (Klappräder) aus einer Verlosung als Arbeitslohn gewertet worden.

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

    Demgegenüber hat der BFH in einem Urteil vom 15. Dezember 1977 (BFHE 124, 190 = BStBl II 1978, S 239 = BB 1978, S 393) den Wert von 330 Klapprädern, die die Arbeitgeberin für 32.977 DM erworben und unter etwa 1.500 Arbeitnehmern verlost hatte, die in bestimmten Zeiträumen wegen Krankheit nicht gefehlt hatten, als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen.
  • BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81

    Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter

    Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für die Zurverfügungstellung seiner individuellen Arbeitskraft zufließen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75, BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239, und vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).
  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast

    Sie sind ein Entgelt für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75, BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239 und vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81

    Aufhebung einer Vorentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung - Anwendung eines

    Das dürfte auch für die Fälle wie vorliegend gelten, zumal - wie das FG zu Recht ausgeführt hat - sich der ortsübliche Mittelpreis nicht nach dem Aufwand der Klägerin, sondern nach der Einnahme (dem geldwerten Vorteil) der Arbeitnehmer richtet (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75, BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239).
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